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Informationen über den Stadtelternrat

Die Arbeit des Stadtelternrates ist im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) § 97 bis 99 geregelt.

In Gemeinden, die Träger von mehr als zwei Schulen sind, wird ein Gemeindeelternrat und in Landkreisen ein Kreiselternrat gebildet. In Städten führt der Gemeindeelternrat die Bezeichnung Stadtelternrat.

Der Stadtelternrat Wilhelmshaven umfasst 19 Delegierte.

Die Delegierten wählen aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n, eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n und bis zu drei Beisitzern.

Der Stadtelternrat erörtert alle Fragen, die für die Schulen der Stadt von besonderer Bedeutung sind und trägt Probleme dem Schulträger vor. Der Schulträger und die zuständige Schulbehörde haben dem Stadtelternrat die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben.

Der Schulträger (Stadt Wilhelmshaven) bildet einen Schulausschuss, in dem alle Fragen und Probleme der Schulen der Stadt beraten werden. Dem Schulausschuss Wilhelmshaven gehören die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des Stadtelternrates an. Sie können sich zu allen Punkten der Tagesordnung äußern. Im Schulausschuss haben sie Rede-, Antrags-, Informations- und Stimmrecht.

Angelegenheiten des Stadtelternrates können sein:

Bisherige Arbeit des Stadtelternrates Wilhelmshaven:

Fragen zur Schulentwicklungsplanung in der Stadt

In den letzten Jahren hat der StER Wilhelmshaven die Schulentwicklungsplanung in der Stadt mitgestaltet. In Arbeitskreisen und Schulausschusssitzungen hat er sich stellenden Fragen und Problemen zur Schließung bzw. Zusammenlegung von Schulen kritisch betrachtet. Der Spagat zwischen dem Wohl unserer Kinder und der finanziellen Situation war nicht immer leicht.

Ausstattung der Schulen, Umbau / Bau von Schulen und Turnhallen

Angeregt durch den StER haben Schulbegehungen stattgefunden, Missstände wurden aufgedeckt und beseitigt.

Ausgestaltung der Schulhöfe

Nach Schließung der Orientierungsstufen und damit verbundenen Veränderungen der weiterführenden Schulen, im Hinblick der Altersstruktur, hat sich der StER dafür eingesetzt, dass die Schulen Gelder bekamen um altersgerechte Spielgeräte für die Schulhöfe anzuschaffen.

Bereitstellung der Mittel für die Arbeit der Elternvertretungen (NSchG § 100)

Der StER stellt aus eigenem Budget Geld für Weiterbildungen für Elternvertretungen zur Verfügung oder veranlasst den Schulträger es zu tun.

Schülerbeförderung / Schulwegsicherheit

In den letzten Jahren fanden viele Gespräche mit entsprechenden Stellen zur Schülerbeförderung, Busfahrplänen, Sicherheit beim Bus fahren statt. Auch bei der Schulwegsicherheit spricht der StER mit entsprechenden Stellen und hat bewirkt, dass Ampeln oder Zebrastreifen errichtet wurden.

Unterstützung der Arbeit der Schulelternräte

Der StER hat immer ein offenes Ohr für die Arbeit der Schulelternräte. Problemfälle werden möglichst umgehend bearbeitet.

Information über die Arbeit des StER

Auf der Homepage des StER www.ster-wilhelmshaven.de finden Sie Aktuelles von der Schulpolitik nicht nur aus Wilhelmshaven, Einladungen, Protokolle der StER-Sitzungen, Links z.B. zu Schulen der Stadt.

Informationen entnehmen Sie bitte auch der hiesigen Presse.

Drei- bis viermal im Jahr finden Stadtelternratssitzungen statt. Nicht nur die Delegierten können sich dort über die Arbeit des Vorstandes des StER informieren und sich in die Arbeit einbringen, auch Gäste sind herzlich willkommen. Die Zusammenarbeit mit der Elternschaft ist sehr erwünscht, nur so kann eine gute Elternarbeit zum Wohle unserer Kinder gelingen.

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