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Geschäftsordnung des Stadtelternrat Wilhelmshaven

Auf Grund des § 98 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetztes (NSchG) in der Fassung der letzten Änderung vom 02. November 2004 hat der Stadtelternrat Wilhelmshaven (StER) am 09. Februar 2010 folgende Geschäftsordnung (StER-GO) beschlossen.

§ 1 StER-Vorstand
Der Stadtelternrat (StER) wählt einen Vorstand. Dem Vorstand gehören an:

Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Schuljahre und endet mit Ablauf des letzten Schuljahres in der Amtsperiode. Danach versieht der StER-Vorstand geschäftsführend bis zur nächsten planmäßigen StER-Wahl, die StER-Amtsgeschäfte.

§ 2 Geschäftsverteilungsplan
Der StER-Vorstand beschließt einen Geschäftsverteilungsplan. Die StER-Vorstandsmitglieder werden zu Beauftragten der verschiedenen Schulformen:

Sie sind die Ansprechpartner der verschiedenen Schulformen und dienen als Bindeglied zwischen den Schulen und StER.

§ 3 Handlungsspielraum des/der StER-Vorsitzenden
Grundsätzlich wird die/der StER-Vorsitzende in Absprache mit dem Vorstand tätig.

§ 4 Aufgaben des StER-Vorstandes
Der StER beauftragt den StER-Vorstand auf der Grundlage von Einzelentschließungen, die Interessen der Gesamtelternschaft bei Behörden, Verbänden oder anderen Institutionen in allen Angelegenheiten, die für die Schulen im Schulbezirk Wilhelmshaven von wesentlicher Bedeutung sind, gem. § 99 NSchG, wahrzunehmen. Der StER-Vorstand berichtet über seine Tätigkeiten regelmäßig in den StER-Sitzungen, und bei besonderen Anlässen durch direkte Mitteilung an die StER-Delegierten, deren Stellvertreter und die Schulelternratsvorsitzenden.

§ 5 StER-Außenvertretung
Der StER wird nach außen durch die/den Vorsitzende/den und die/den stellvertretenden Vorsitzende/n vertreten. Bei öffentlichen Veranstaltungen sollten mindestens zwei der Vorstandsmitglieder anwesend sein. Mit Zustimmung der Vorstandsmitglieder kann auch ein/e Delegierte/r den Stadtelternrat vertreten.

§ 6 Schulausschuss
Die/der Vorsitzende des StER-Vorstandes und die/der stellvertretredende Vorsitzende sind für die Dauer ihrer Amtzeit Mitglied im Schulausschuss der Stadt Wilhelmshaven. Sie werden im Verhinderungsfall im Schulausschuss durch die anderen Vorstandsmitglieder vertreten. Die Beschlüsse des StER sind verbindlich für das Abstimmverhalten der StER-Vertreter im Schulausschuss anzusehen.

§ 7 Einberufung der StER-Sitzung
Die/der Vorsitzende beruft den StER nach Bedarf ein, dabei ist eine Sitzung pro Quartal anzustreben. ein. Die Schulferien bleiben sitzungsfrei. Die StER-Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und der StER-Vorstand kann Sachverständige zu den StER-Sitzungen zur Beratung und Information hinzuziehen.

§ 8 Einladungsfristen Die StER-Delegierten, ihre Vertreter und die Schulelternräte werden schriftlich per Email unter Mitteilung einer Tagesordnung zur StER-Sitzung eingeladen. Die Einladungsfrist sollte 10 Tage nicht unterschreiten. In begründeten Einzelfällen kann die/der Vorsitzende formlos und ohne Einhaltung einer Frist zur StER-Sitzung einladen.

§ 9 Tagesordnung der StER-Sitzung
Die Tagesordnung zur StER-Sitzung wird vom StER-Vorstand aufgestellt. Die Delegierten des StER können schriftlich Tagesordnungspunkte beim StER-Vorstand einreichen und haben einen Anspruch auf Behandlung in der nächsten StER-Sitzung. Anträge zur Erweiterung der StER-Tagesordnung während einer StER-Sitzung bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten StER-Delegierten. Die Tagesordnung umfasst mindestens folgende Punkte:

§ 10 Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind die gewählten StER-Delegierten, bei ihrer Verhinderung deren Ersatzdelegierte.

§ 11 Beschlussfähigkeit
Der StER ist bei allen StER-Sitzungen beschlussfähig, wenn die ordnungsgemäße Einladung festgestellt wurde. Die Beschlüsse des StER werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit nicht im NSchG oder in dieser StER-Geschäftsordnung (StER-GO) anders bestimmt wird. Anträge sind vor der Abstimmung im Wortlaut zu verlesen und zu protokollieren. In der Regel wird offen, mit Handzeichen abgestimmt. Mit Stimmzettel ist abzustimmen, wenn dies gefordert wird.

§ 12 Leitung der StER-Sitzung
Die/der StER-Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die StER-Sitzung. Im Verhinderungsfall vertritt sie/ihn die/der stellvertretende StER-Vorsitzende. Sind StER-Vorsitzende/er und stellvertretende/er StER-Vorsitzende/er verhindert, dann übernimmt die/der dienstälteste anwesende Beisitzer/in die Leitung der StER-Sitzung.

§13 Anträge in einer StER-Sitzung
Anträge zur Sitzungsordnung können von den StER-Delegierten gestellt werden. Zu den Anträgen gehören:

Anträge auf Schluss einer Debatte oder Schließung der Rednerliste können nur von stimmberechtigten StER-Delegierten gestellt werden, die zur Sache selbst noch nicht gesprochen haben. Bei Anträgen zur StER-Geschäftsordnung lässt der Sitzungsleiter je eine Wortmeldung dafür und dagegen zu und lässt dann über den Antrag abstimmen.

§ 14 StER-Sitzungsordnung
Wird die StER-Sitzung in ihrem geordneten Ablauf gestört, und gelingt es dem/der Sitzungsleiter/in nicht, die Ordnung wieder herzustellen, so kann er/sie die Sitzung unterbrechen. Nach Rücksprache mit dem StER-Vorstand kann er/sie die Sitzung auch beenden.

§ 15 Sitzungsprotokoll
Bei jeder StER-Sitzung wird ein Protokoll erstellt, das an alle StER-Delegierten, Stellvertreter und Schulelternräte verteilt wird. Die/der Schriftführer/ in wird vom StER-Vorstand gestellt und vom Sitzungsleiter vor Beginn der StER-Sitzung bekannt gegeben. Das Protokoll umfasst mindestens folgende Punkte:

Es ist bei jeder StER-Sitzung eine Anwesenheitsliste zu führen, die dem StER-Sitzungsprotokoll beizufügen ist. Das StER-Sitzungsprotokoll ist im Original von der/dem Vorsitzende/n und der/dem Protokollführer/in handschriftlich zu unterzeichnen. Das StER-Sitzungsprotokoll ist auf der nächsten StER-Sitzung zu genehmigen.

§ 16 Beschlussumsetzung
Der StER-Vorstand gibt Beschlüsse des StER bekannt und führt diese aus. Ihm obliegt weiter der Schriftverkehr. Der StER-Vorstand ist befugt, die erforderlich erscheinenden Maßnahmen, die keinen Aufschub dulden, zu treffen und auszuführen, wenn der StER nicht rechtzeitig zusammentreten kann. Eine Beschlussfassung des StER ist danach herbeizuführen.

§ 17 Arbeitsgruppen
Bei Bedarf können Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themen eingesetzt werden. Die Arbeitsgruppe wird von einem Mitglied des StER geleitet, an der AG können ansonsten alle Personen teilnehmen, die zur Erfüllung des AG-Zieles benötigt werden. Die/der Leiter/in der AG informiert den StER-Vorstand und den StER über die Arbeitsergebnisse der AG. Bevor eine AG mit einem Ergebnis an die Öffentlichkeit geht, ist die Zustimmung des StER-Vorstandes einzuholen.

§ 18 StER-Finanzen
Der StER-Vorstand bestimmt die Verwendung des Etats des Stadtelternrates und legt über Einkünfte und Ausgaben Rechenschaft vor dem StER ab. Ein StER-Vorstandsmitglied wird dazu zur/zum Kassenführer/in der StER-Kasse bestimmt. Die/der Kassenführer/in verwaltet den Etat des StER und erstattet dem StER nach Ablauf eines Schuljahres einen Kassenbericht ab. Dazu wählt der StER wählt für eine Wahlperiode zwei Kassenprüfer/innen, die dem StER angehören müssen. Die Kassenprüfer/innen nehmen vor dem Bericht der/des Kassenführer/in eine Kassenprüfung vor; sie können jedoch zu jeder anderen Zeit ebenfalls eine Kassenprüfung vornehmen.

§ 19 Änderungen der StER-Geschäftsordnung
Änderungen an der StER-Geschäftsordnung sind nur möglich, wenn der Änderungsvorschlag nach vorheriger schriftlicher Ankündigung in der StER-Tagesordnung dem StER vorliegt. Änderungen der StER-Geschäftsordnung bedürfen der 2/3 Mehrheit des anwesenden StER.

§ 20 Bekanntgabe der StER-Geschäftsordnung
Die StER-Geschäftsordnung ist jedem StER-Delegierten und jedem Ersatzdelegierten zur Verfügung zu stellen. Die bisherige StER-Geschäftsordnung vom 02. November 2004 wird aufgehoben.

Wilhelmshaven, 09. Februar 2010

Dr. Eva Maria Haarmann
StER-Vorsitzende
  Grit Wegmann
stellvert. Vorsitzende
     
Gaby Wendel-Rothe
Beisitzende
Tanja Biller-Bomhardt
Beisitzende
Tanja Brunken
Beisitzende

Geschäftsordnung zum Download

10.05.2010 | Drucken | Impressum

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